Umsetzungsstatus NIS2 und Informationssicherheitsgesetze in Europa — Übersicht

Stand11/2025

Land EU/EWR/CH NIS-2-Status Nationale Umsetzung / Rechtsgrundlage (Kurz) Behörden können prüfen? Bemerkung
Belgien EU Umgesetzt (green) Nationales NIS-2-Gesetz seit ca. Q3 2025 in Kraft Ja Nationale Cyberbehörde & CSIRT benannt, Bußgeld- und Aufsichtsregime aktiv.
Kroatien EU Umgesetzt (green) Cybersecurity-Gesetz mit NIS-2-Transposition (seit ca. Q2 2025) Ja Umsetzungsgesetz in Kraft, Aufsichtsstrukturen etabliert.
Zypern EU Umgesetzt (green) NIS-2 in bestehende Cybersicherheitsgesetze integriert Ja Behörden und Meldewege definiert, Aufsicht operativ.
Tschechien EU Umgesetzt (green) Národní úřad pro kybernetickou a informační bezpečnost (NÚKIB) mit neuem NIS-2-Gesetz Ja NÚKIB als zentrale Behörde; Registrierungs-, Melde- und Sanktionsregime aktiv.
Dänemark EU Umgesetzt (green) Neues Umsetzungsgesetz zu NIS-2 seit ca. Q3 2025 in Kraft Ja Aufsicht und Auditpflichten formal umgesetzt, Sektorenidentifikation abgeschlossen.
Estland EU Umgesetzt (green) Erweiterung bestehender Cybergesetze von NIS-1 auf NIS-2 Ja Lange NIS-1-Erfahrung, NIS-2-Regime operativ mit CSIRT und Aufsicht.
Griechenland EU Umgesetzt (green) Law 5160/2024 als NIS-2-Umsetzung Ja Gesetz in Kraft; Aufsicht, Meldewege und Sanktionsrahmen definiert.
Ungarn EU Umgesetzt (green) Cybersecurity Act in Kraft seit 01.01.2025 Ja Zentrale Behörde benannt; Registrierung, Audit und Bußgelder möglich.
Italien EU Umgesetzt (green) Nationales NIS-2-Umsetzungsgesetz (2025) Ja Behördenstruktur festgelegt, Aufsicht über wesentliche/wichtige Einrichtungen aktiv.
Lettland EU Umgesetzt (green) NIS-2-Gesetz seit ca. Q4 2024 in Kraft Ja Registrierungs- und Meldepflichten aktiv, Aufsicht operativ.
Litauen EU Umgesetzt (green) Transponiertes NIS-2-Gesetz ab ca. Q4 2024 Ja Behörden können Prüfungen/Audits durchführen; Sanktionsmechanismen aktiv.
Luxemburg EU Umgesetzt (green) NIS-2-Umsetzungsgesetz seit ca. Sept 2025 in Kraft Ja Nationale NCAs und CSIRTs benannt, Aufsicht & Bußgelder möglich.
Slowakei EU Umgesetzt (green) NIS-2-Transposition in nationales Cybersecurity-Gesetz (2025) Ja Vollständig umgesetzt; Aufsicht operativ, Meldepflichten in Kraft.
Slowenien EU Umgesetzt (green) Novellierung des Informationssicherheitsgesetzes zur NIS-2-Umsetzung Ja Behörden mit Prüf- und Sanktionskompetenz ausgestattet.
Liechtenstein EWR Umgesetzt (NIS-2 äquivalent) Überarbeitetes Cyber-Security-Gesetz (CSG) als NIS-2-Implementierung Ja Stabsstelle Cyber-Sicherheit u. a. mit Aufsicht, Registrierung und Sanktionen betraut.
Norwegen EWR In Umsetzung (Digitalsikkerhetsloven) Digitalsikkerhetsloven als NIS-2-Rahmen, mit Hochlauf bis ca. 2026/27 Im Aufbau Behörden definiert; Prüfungen in priorisierten Sektoren möglich, Vollregime noch im Aufbau.
Island EWR Noch nicht umgesetzt Plan zur NIS-2-Transposition vorhanden, aber kein verabschiedetes Gesetz (Mitte 2025) Nein Kein voll funktionsfähiges NIS-2-Aufsichtsregime; noch in Vorbereitung.
Schweiz CH NIS-2 formal: Nein Informationssicherheitsgesetz (ISG) & Cybersicherheitsverordnung (CSV) Ja (bezüglich ISG/CSV) Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) und sektorspezifische Aufsichten können Einhaltung der nationalen Vorgaben prüfen; funktional teilweise vergleichbar mit NIS-2 für Bundesstellen/KRITIS und Lieferanten.
Wettbewerbsfaktor Zuverlässigkeit - Das Buch zum HRO-Framework
 

Auf den Führungsalltag ausgerichtet

Zur Senkung des “Delay in Decision” und zur Ausweitung von Handlungsspielräumen für Entscheider auf Fach- und Fphrungsebene

Das gesamte Enterprise Early Warning Framework basiert auf den Vorgaben der Decision Driven Intelligence. Dies bedeutet, wird jemand nicht zeitgerecht und verarbeitungsgerecht informiert und alarmiert, so kann er auch nicht zielgerichtet entscheiden und zweckgerecht handeln

 

Auf Krisenszenarien parametrisiert

Das Gesamte Framework ist darauf ausgerichtet, disruptive Ereignisse und Ereignisketten zu erfassen.

Die Ergebnisse aus diesen “Früherkennungs-Domänen” können sowohl einzeln, aber auch im Verbund für die Führungsarbeit und den Aufbau von Unternehmensresilienzen aufgesetzt werden

  • Market Resilience

  • Supplychain Resilience

  • Servicechain Resilience

  • Organisational Aspects

  • Krisenbereitschaft und Business Resilience

 

Zur Erweiterung von Reaktions- und Handlungsspielraum

Das HRO-Framework wurde etabliert, um Organisationen und Führungskräften neben den proaktiven Elementen der Krisenreaktion (abgedeckt im Early Warning Frame.work) auch die Reaktiven Aspekte zu etablieren.

Für das Senken der Cost of Interruption

Das EEWF zielt darauf ab, den potentiellen Kostenverlauf eines Unterbruches möglichst niedrig zu halten. Er berücksichtigt daher auch schon die Hygienefaktoren, welche genutzt werden können, bevor es zum Einsatz von Früherkennungs- und Frühwarnmechanismen kommt

Dies bezieht sich auf die Handlungsebenen

  • Krisenkompetenz innerhalb der Organisation

  • Kontextanalyse - Nutzung von erfahrenen und ausgebildeten Mitarbeitern als Frühwarnsensoren

  • Berücksichtigung der Safetyculture innerhalb des Unternehmens

  • Datenkompetenz und Reifegrad im Datenmanagement

Services rund um das Framework


  • Integration in schon bestehende Compliance-Elemente

  • Early Warning Systems Implementierung

  • Early Warning as a Service

  • ESG-Reporting as a Service

  • Crisis Management Training


 
 

Wollen Sie mehr wissen?

Buchen Sie einen Termin!

Kalender